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Experimenteller und einfacher bauen mit Gebäudetyp E

// Durch immer mehr Vorgaben und Normen ist das Bauen in Deutschland immer komplizierter und teurer geworden. Angesichts des aktuellen Wohnraummangels und aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Branche schlagen die Architektenkammern deshalb die Einführung des neuen Gebäudetyps „E“ für „Einfach Bauen“ oder „Experimentelles Bauen“ vor. Der neue Standard soll eine Rückkehr zu den Grundanforderungen für Planen und Bauen sicherstellen und deutlich mehr Spielraum für Innovationen ermöglichen.

© ICD/ITKE Universität Stuttgart
© ICD/ITKE Universität Stuttgart

Robert Uhde

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Es könnte deutlich einfacher sein mit dem Bauen in Deutschland. Ist es aber nicht. Und das liegt nicht nur an der stagnierenden Wirtschaft, sondern auch an den derzeit rund 3.000 geltenden DIN-Normen und Bauvorschriften: „Das Planen und Bauen ist gegenwärtig überfrachtet von Richtlinien, Normen und privatrechtlichen Anforderungen“, so schreibt entsprechend die Bundeskammerversammlung der Bundesarchitektenkammer in ihrer 2022 formulierten Erklärung für mehr Spielraum und Innovation beim Planen und Bauen. Verstärkt werde diese Entwicklung durch die aktuell steigenden Bau- und Bodenpreise sowie durch den aktuellen Material- und Fachkräftemangel. Im Ergebnis werde es damit deutlich erschwert, die Ziele der Bundesregierung zu erreichen: die Schaffung von jährlich 400.000 neuen Wohnungen, davon 100.000 im öffentlich geförderten Wohnungsbau.

Um trotz des bestehenden Dschungels an gesetzlichen Vorgaben die dringend notwendige Wende am Bau einzuleiten und mehr Bewegungsfreiheit für innovative planerische Konzepte zu ermöglichen, fordert die  Bundeskammerversammlung in ihrer Erklärung, das Bauen in Deutschland durch die Einführung des neuen Gebäudetyps E deutlich zu vereinfachen. Das „E“ steht dabei für „Einfach Bauen“ oder für „Experimentelles Bauen“. Mit dem neuen Standard soll es möglich sein, „von der zwingenden Beachtung der sogenannten technischen Baubestimmungen dann absehen zu können, wenn Bauherr und Architekt oder Ingenieur dies ausdrücklich vereinbaren.“ Den originären Schutzzielen der Bauordnungen müsse dabei aber selbstverständlich entsprochen werden.

Ganz wichtig dabei: Es entstehen durch den neuen Gebäudetyp E keine rechtlichen Unsicherheiten, da das bestehende System an keiner Stelle verändert wird. Stattdessen wird aus juristischer Sicht lediglich ein zusätzlicher Planungsweg mit neuen Möglichkeiten hinzugefügt. Auf diesem neuen Weg soll es zum Beispiel möglich sein, auf überzogene Komfort-Standards zu verzichten, ohne dabei die Grundanforderungen an Statik, Brandschutz, Gesundheit und Umweltschutz in Frage zu stellen. Denkbar wären etwa Kompromisse beim Schallschutz oder im Bereich der Stellplatzverordnung, die den Bau von Tiefgaragen vorantreibt. Und um den Verbraucherschutz nicht zu schwächen, soll der neue Wohnungstyp E zunächst nur in der Zusammenarbeit mit sachkundigen Bauherren, wie zum Beispiel kommunale Wohnungsbaugesellschaften, zugelassen werden. Vorgesehen ist außerdem eine sichtbare Kennzeichnung des neuen Gebäudetyps, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern anzeigt, dass es sich um ein Gebäude mit reduzierter Einhaltung von Normen handelt.

Mittlerweile hat auch das Bauministerium die Idee des Gebäudetyps E im Bündnis für bezahlbaren Wohnraum aufgegriffen und erarbeitet aktuell eine „Leitlinie und Prozessempfehlung“: „Wir sind von der Ideenphase in die Umsetzungsphase gekommen“, erklärte Bundesbauministerin Klara Geywitz im Rahmen des Symposiums „Einfach bauen“ in Berlin. Nun gehe es daran, die juristischen Grundlagen zu schaffen, um aus einem Schlagwort den konkret realisierbaren Gebäudetyp E zu machen. Bleibt zu hoffen, dass dieser Prozess schnell voranschreitet: „Denn die Architektenschaft braucht wieder mehr Freiheit, um die großen anstehenden Aufgaben wie Wohnungsmangel und nachhaltiges Bauen kreativ zu lösen“, wie BAK-Präsidentin Andrea Gebhard im Rahmen des Symposiums betonte.

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